„Das Elsass ist wie die Toilette Europas: Immer besetzt.“ Der Satz stammt von dem französischen Schriftsteller und Grafiker Tomi Ungerer. Jedenfalls findet man bei Wikipedia das länderbestimmende Adjektiv ganz weit vorn. Tatsächlich definierte sich Ungerer, der in Straßburg geboren wurde, als Elsässer – also als Sohn eines Landes, das jahrhundertelang ein Spielball zwischen deutschen und französischen Machtinteressen war.
Ursprünglich, so will es Googles KI wissen, sei das Elsass als Teil des Heiligen Römischen Reiches deutsch gewesen. Im Fall des Elsass stimmt das insofern, als es zu den deutschsprachigen Gebieten dieses Reiches gehörte. Aber so sperrig, wie dessen Name – ab dem 15. Jahrhundert noch um den Zusatz „deutscher Nation“ bereichert – war das Gebilde an sich. Aus einer Zugehörigkeit lässt sich nur bedingt auf Deutsch als Landessprache schließen.
Es gab italienische Reichsteile, französische, niederländische, ungarische, polnische und unter Karl V. sogar spanische. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit dachten die Bewohner der verschiedenen Landesteile noch nicht in nationalen Kategorien des 19. und 20. Jahrhunderts. Grenzen waren fließend. Aber, wie gesagt, das Elsass war deutschsprachig. Bedeutende mittelalterliche Autoren wie Gottfried von Strassburg („Tristan“), Sebastian Brant („Das Narrenschiff“) und der Wortakrobat Johannes Fischart stammten von dort.
Trotzdem behauptete Frankreichs König Ludwig XIV. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts, die Region sei urfranzösisch. Das behauptete der absolutistische Monarch auch von anderen Regionen im Grenzgebiet zwischen Deutschland und Frankreich, genauer gesagt von Gebieten, die mehr als 800 Jahre zuvor als Lotharingisches Reich zum Frankenreich gehört hatten. Und das Frankenreich hatte sich ja zu einem erheblichen Teil auch über Frankreich erstreckt.
Also installierte Ludwig „Reunionskammern“ (in Metz, Breisach u.a.). Darin sollten Rechtsgelehrte den rechtmäßigen Anspruch Frankreichs auf die genannten Gebiete herstellen. In ihrer Not mussten die Staatsdiener dabei sogar auf längst überholtes mittelalterliches Lehnsrecht zurückgreifen – was sogar unter Ludwigs eigenen Juristen für Kopfschütteln sorgte. Den Herrscher focht das nicht an, stattdessen focht er Wiederbeschaffungskriege aus – korrekt: Reunionskriege genannt. Das trug ihm 1697 das Elsass ein, im Frieden von Rijswijk.
Bis 1871 blieb das so. Dann fügten deutsche Staaten unter preußischem Oberbefehl den Franzosen eine so herbe Niederlage bei, dass sie ein Kaiserreich aus der Taufe heben und das Elsass zurückholen konnten. 1918: Elsass wird wieder französisch, 1940: Elsass wird von Nazi-Deutschland annektiert. Erst seit 1945 herrscht Ruhe, das Elsass gehört seitdem unbestritten zu Frankreich. Am Beispiel des Elsass lässt sich die Widersinnigkeit angeblich historischer Gebietsansprüche ad absurdum führen. Ludwigs Reunionspolitik hat hier eine Steilvorlage geliefert.
Die komplexe Historie bestehender Grenzen zeigen eines klar: Grenzverschiebungen gab es zu jeder Zeit, und jeder Rückgriff auf alte Herrschaftsverhältnisse ist hochgradig willkürlich. Die internationale Gemeinschaft besteht zu Rech darauf, bestehende völkerrechtlich anerkannte Grenzen zu respektieren. Wer sich daran nicht hält, macht aus Spielwiesen der Machtpolitik neue Schlachtfelder.
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Der Autor Lukas Pellmann denkt in seinem Roman „Zwei Tage im Sommer“ (Ausstattung: Edition Atelier, ISBN: 978-3-99065-138-4) die Willkür von Großmachtfantasien zu Ende. Die Geschichte spielt auf einer zukünftigen Zeitebene, in der Ungarn versucht, das Burgenland zurückzuerobern – weil es in einer längst zurückliegenden Vergangenheit zum ungarische Königreichs gehörte. Die Region wurde Deutsch-Westungarn oder Heinzenland genannt – nach den deutschen Bauern, die im 11. Jahrhundert aus Bayern eingewandert waren. In der verlustreichen Schlacht von Mohács verlor Ungarn 1526 gegen die Türken; das Königreich zerfiel. Westungarn mitsamt dem Gebiet des heutigen Burgenlands geriet unter die Herrschaft der Habsburger, der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Nun trugen sie auch die Krone von „Königlich Ungarn“. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches erlangte Ungarn innerhalb der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn eine gewisse Selbstständigkeit zurück. Als der Vielvölkerstaat nach dem Ersten Weltkrieg zerfiel, musste Ungarn das deutschsprachige Westungarn an Österreich abtreten (Vertrag von Trianon 1920).



